Wissenswertes

Wissenswertes rund ums Haus/ Grundstück

Leichtfertig Heizkosten verschwenden?

Die Aufregung ist zumeist groß, wenn eine heftige Heizkostennachzahlung ins Haus steht. Kommen dann noch erste Schimmelerscheinungen im Bereich der Fenster dazu steigert sich die Aufregung bei den Betroffenen meist noch. Das muss nicht sein.
Aktuelle Kontrollgänge zeigen, dass noch nicht alle Mieter verstanden haben, dass im Winter eine Zimmerlüftung mit angekapptem Fenster alles andere als effektiv ist (siehe Tabelle unten). Das Anklappen der Fenster ist so schön bequem - aber nicht bis zu Ende gedacht.
Effektiv ist nur der s. g. Durchzug (aber Vorsicht, das nicht durch Wind zuknallende Fenster und Türen Schäden machen), falls der Wind günstig steht und das aufgrund der Raumanordnung der Wohnung möglich ist. Der Durchzug sollte bei kurzfristig abgedrehten Heizkörpern immer nur

Leichtfertig Heizkosten verschwenden?

kurzfristig erfolgen.
Noch besser ist die s. g. Stoßlüftung. Dazu: Heizkörper zudrehen, Fenster maximal auf und nach höchstens nach 5-10 Minuten ist der Effekt da. Warum ist das so? Die Wohnung (Wände, Türen...) und das Mobiliar haben durch das Heizen Zimmertemperatur. Man kann die Probe mit einem berührungslosen Thermometer machen. Eine kurze Stoßlüftung führt nicht zum starken Auskühlen und zum anschließenden aufwendigen Wiedererwärmen mit Kondensatbildung und hohen Heizkosten. Eine Stoßlüftung kann bis zu vier Mal am Tag im Winter durchgeführt werden. Das steigert das Wohlbefinden und die frische Luft erwärmt sich durch das andere Feuchtigkeitsniveau wesentlich besser.
Günstige Zeiten sind dazu (auch für Berufstätige) morgens nach dem Aufstehen, abends vor dem zu Bett gehen, nach dem Duschen/Baden und Kochen/Backen. Vielfach sind durch kleine Verhaltensänderungen große Wirkungen zu erzielen. Gern beraten wir Sie!

Fenster zum Lüften ankippen?

Fenster zum Lüften des Wohnraumes...

ermittelte Dauer

gekippt

1 Stunde bis zu einem Tag

gekippt und gegenüberliegende Tür offen und weiteres Fenster gekippt (Durchzug)

15-30 Minuten

Fenster voll oder zumindes halb geöffnet (Stoßlüftung)

5-10 Minuten

Neuregelung der Maklerprovision

Seit Juni 2015 gilt das Bestellprinzip - wer bestellt, zahlt auch die Provision. Im „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser“ vom 5.6.2020 wird die Verteilung der Maklerprovision neu geregelt: Ziel ist die Entlastung von privaten Käufern (Verbrauchern) von Wohnimmobilien (EFH, EFH mit Einliegerwohnung und Eigentumswohnungen) von Kaufnebenkosten. 50 % der Maklerprovision soll der Käufer und 50% der Verkäufer tragen.
Das Gesetz tritt gewöhnlich 6 Monate nach Verkündung in Kraft, also im Dezember 2020.
Eine Anwendung auf die Vermittlung von Mietwohnungen ist nicht vorgesehen. Hier gilt das Besteller-Prinzip.

Hier der Original-Wortlaut des Gesetzes:
Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser
§ 656a BGB Textform
Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.
§ 656b BGB Persönlicher Anwendungsbereich der §§ 656c und 656d
Die §§ 656c und 656d gelten nur, wenn der Käufer ein Verbraucher ist.
§ 656c BGB Lohnanspruch bei Tätigkeit für beide Parteien
(1) Lässt sich der Makler von beiden Parteien des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklerlohn versprechen, so kann dies nur in der Weise erfolgen, dass sich die Parteien in gleicher Höhe verpflichten. Vereinbart der Makler mit einer Partei des Kaufvertrags, dass er für diese unentgeltlich tätig wird, kann er sich auch von der anderen Partei keinen Maklerlohn versprechen lassen. Ein Erlass wirkt auch zugunsten des jeweils anderen Vertragspartners des Maklers. Von Satz 3 kann durch Vertrag nicht abgewichen werden.
(2) Ein Maklervertrag, der von Absatz 1 Satz 1 und 2 abweicht, ist unwirksam. § 654 bleibt unberührt.
§ 656d BGB Vereinbarungen über die Maklerkosten
(1) Hat nur eine Partei des Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus einen Maklervertrag abgeschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung von Maklerlohn verpflichtet, nur wirksam, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, zur Zahlung des Maklerlohns mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleibt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Verpflichtung zur Zahlung des Maklerlohns nachgekommen ist und sie oder der Makler einen Nachweis hierüber erbringt.
(2) § 656c Absatz 1 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.

Neue Telefonnummern:

Die Telefonanlage wurde neu strukturiert und für Sie optimiert:
Vermietung/ Verkauf
Telefon: 03344 1508 386
Mieter Telefon: 03344 33 47 11
Eigentümer Telefon: 03344 33 47 33
Kommerzielles Telefon: 03344 33 47 10
Havarie Telefon: 03344 33 47 09
Bitte gemäß Ihrem Anliegen die Nummern benutzen, die Kommunikation wird dadurch erleichtert.

Verkauf

Vermietung

In Kürze erwarten Sie hier weitere freiwerdende Objekte zum Kauf/Verkauf.

Höhenland, OT Steinbeck: Großes Einfamilienhaus mit ausgebautem Dachgeschoss/Kellergeschoss, Praxis u. mehr; Wohnfläche: 160 m, gewerblich nutzbare Flächen/Nebenflächen ca. 88 m², Kalt-Miete: 1.600 €, Betriebskostenvorauszahlung: 100 €, Gesamtmiete ohne Heizkosten: 1.700 €, Heizkosten: (der Mieter bestellt und bezahlt nach eigenem Ermessen das Heizöl; Schätzwert für die monatliche Belastung durch Ölbetankung ca. 200 €, Kaution: 4.800 € (3 NKM), Energieausweis: Energieeffizienzwert: 101,75 kWh/m² und Jahr, bezugsfrei [mehr...]